Gedanken und Informationen zur
Aufhebung des Schächtverbotes
Was ist Schächten?
Bildquelle: Film "Jüdisches Schächten in England" unter:
www.vgt.ch/media/Standbilder-schaechten/standbilder-schaechten.htm
"schächten, nach jüdischem Brauch schlachten: Dem lebenden Tier wird der Hals
durchschnitten, das Fleisch blutet völlig aus."
So lautet die knappe Definition im neuen Brockhaus.
Der Halsschnitt erfolgt beim Schächten durch Luft- und Speiseröhre ohne
vorherige Betäubung des Tieres. Die Bewusstlosigkeit tritt laut Erich Feineis,
Zentralvorstandsmitglied des Schweizer Tierschutzes (STS), bei Schafen nach
durchschnittlich 15 Sekunden und bei Rindern nach 20 - 45 Sekunden ein. Die
Zeitspanne zwischen Tötung und Tod des Tieres wird also unnötig verlängert.
Zur Aufhebung des Schächtverbotes: ![]()
Bisher war das Schächten in der Schweiz nach Tierschutzgesetzgebung ein
strafbares Verbrechen. Schon im 3. Absatz des 2. Artikels der
Tierschutzgesetzgebung steht geschrieben, dass einem Tier keine
ungerechtfertigten Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen. Ferner wird
(wurde) das Schlachten eines Säugetieres ohne Betäubung vor dem Blutentzug in
Art. 27 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Art. 20 und Art. 21 ausdrücklich als
Form der Tierquälerei genannt und unter Strafe gestellt. Inzwischen wurde das
Schächtverbot vom Bundesrat und vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ohne
Volksabstimmung aufgehoben. Das Verbot sei unvereinbar mit der Glaubens- und
Kultusfreiheit von Artikel 15 der Bundesverfassung (SR 101). Zudem handle es
sich um eine Ausgrenzungsmassnahme gegenüber einer Minderheit.
Wie kam es zum eigenmächtigen Beschluss
des Bundesrates? ![]()
Um das Interesse des Bundesrates an einer Aufhebung des Schächtverbotes zu
durchleuchten, möchte ich auf einen Briefwechsel aus dem Jahre 1995 zwischen dem
Präsidenten des schweizerischen Vereins gegen Tierfabriken (VgT) und der
jüdischen Bundesrätin Ruth Dreifuß eingehen. Der Tierschützer Erwin Kessler bat
Frau Dreifuß, da sie Jüdin ist, in Form eines Schreibens, sich vom Schächten zu
distanzieren. Darauf antwortete die Bundesrätin am 10. Oktober 1995 (das
Schreiben ist nur auszugsweise wiedergegeben; Quelle: VgT-Nachrichten, Januar
2001):
"Sehr geehrter Herr Kessler... Rassismus richtet sich gegen Menschen. Bei Tieren
von Rassismus zu reden, hieße Mensch und Tier gleichzusetzen, was ich klar
ablehne... Selbstverständlich unannehmbar ist Tierquälerei bei Tierversuchen.
Das Tierschutzgesetz, welches bei Forschungsbewilligungen als Grundlage dient,
muss eingehalten werden. Sie fordern aber eher ein Verbot für Tierversuche... Zu
Ihrer Kritik am Schächten: Für mich ist dies eine Frage der Glaubens- und
Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, maßt sich Kritik an religiösen
Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind. Das möchte ich nicht."
Aus diesem Schreiben geht also deutlich hervor, dass die Bundesrätin Ruth
Dreifuß
rituelles Schlachten von Säugetieren toleriert und es als Bestandteil der
Glaubens- und Gesinnungsfreiheit betrachtet.
Erwin Kessler beharrte jedoch darauf, Schächten sei ungerechtfertigte
Tierquälerei, und stützte sich auf der in der Schweiz gesetzlich gewährleisteten
Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 der schweiz. Bundesverfassung). Am
6. 3. 1997 wurde er wegen Rassismus angeklagt und anschließend zu 45 Tagen
Gefängnis verurteilt. Als rassistisch bezeichnet der Kläger und Bezirksanwalt H.
P. Hirt insbesondere Kesslers Behauptung, das Antirassismusgesetz sei ein
Maulkorbgesetz und den allegorischen (sinnbildlichen) Vergleich zwischen
jüdischem Schächten und nationalsozialistischem Völkermord. Ich erlaube mir,
diesen Vorwürfen einen Kommentar von Erwin Kessler aus den VgT-Nachrichten vom
Januar 2001 entgegenzusetzen:
"Meine Verurteilung läuft darauf hinaus, dass man mich dafür verantwortlich
macht, dass sich die Schächt-Juden wegen ihrer bestialischen Schächttradition
unbeliebt machen. Der Antirassismus-Artikel wird willkürlich so ausgelegt, dass
jede Kritik verboten wird, welche dem Ansehen der Juden schaden könnte. Nicht
unmenschliches Verhalten von Juden und Moslems wird bestraft, sondern die
berechtigte Kritik an dieser scheinheiligen, blasphemischen Unmoral!"
Wie argumentieren Befürworter des Schächtens?
![]()
Die Aufhebung des Schächtverbotes soll in wesentlichem Masse auch unter dem
Druck orthodoxer und konservativer jüdischer Kreise zustande gekommen sein. Nach
Alfred Donath, dem Präsidenten des schweizerischen israelitischen Gemeindebunds
und Juden, sei die Aufhebung des Schächtverbots gerade auch unter dem Aspekt des
Tierschutzes gerechtfertigt. Obwohl auf Grund klinischer Erfahrung kein Zweifel
bestehen kann, dass das Tier durch das Schächten unnötigerweise erheblichen
Schmerz erleidet, beharrt Alfred Donath darauf, dass der Schmerz des Tieres bei
jeder Schlachtmethode praktisch derselbe sei und das Schächten dem Tier sogar
unnötige Qual erspare. Die durch die Verfassung garantierte Religionsfreiheit
werde durch das Schächtverbot verletzt, was der Bundesrat durch dessen Aufhebung
korrigieren wolle. Über seine Haltung gegenüber Gegnern des Schächtens verleiht
folgende Aussage Donaths ein Bild
(Quelle:
www.nzz.ch/2001/12/12/il/page-article7UH77.html ):
"In der Schweiz wurde das Schächtverbot eindeutig aus antisemitischen
(judenfeindlichen) Gründen eingeführt. In dieser Hinsicht hat sich bis heute die
Lage nicht wesentlich geändert. Sicherlich gibt es unter den Gegnern der
Lockerung viele redliche Menschen, die jedoch schlecht informiert, von einer
irreführenden Propaganda beeinflusst, manipuliert und ferngesteuert sind. Es
werden Anliegen verbunden, die eigentlich nichts oder nur wenig miteinander zu
tun haben, was unnötigerweise Aufruhr und leidenschaftliche Debatten verursacht.
Der Schweizer Tierschutz verlagert die Debatte absichtlich auf eine irrationale
und emotionale Ebene. Er schießt mit schwerer Artillerie, um seine Partisanen
gegen eine religiöse Vorschrift zu mobilisieren, deren Ziel es gerade ist, dem
Tier unnötige Qual zu ersparen."
Laut Alfred Donath sind Leute, die das Schächten kritisieren, also entweder
Rassisten oder Dummköpfe. Nun, ist der Streit um das Schächtverbot wirklich so
einfach zu erklären? - Nein, sicherlich nicht. Selbst das Bundesamt für
Veterinärwesen, das die Aufhebung des Schächtverbotes vorgeschlagen hat, konnte
nicht bestätigen, dass das Schächten nicht tierquälerisch sei, nachdem es am 24.
Juli 2001 eine Delegation in die Schlachtanlage Besançon geschickt hatte, wo die
Tiere für den schweizerischen Markt geschächtet werden. Zahlreiche Tiere, an
denen der Schächtschnitt korrekt ausgeführt worden sei, sollen nach dem Schnitt
heftige Abwehrreaktionen gezeigt haben; der Augenreflex (Cornealreflex), der als
anerkanntes Maß für den Verlust des Bewusstseins gelte, sei teilweise bis 30
Sekunden nach dem Schnitt noch deutlich festzustellen gewesen.
Wie beurteilen Fachleute die "Schmerzfrage"
beim Schächten? ![]()
Der deutsche Chirurg Dr. med. Hartinger beschreibt die Anatomie des Schächtens
folgendermaßen (Quelle: VgT-Nachrichten, Januar 2001):
"Beim Schächtschnitt werden zunächst die Haut und die oberflächliche
Halsmuskulatur durchschnitten. Dann die tiefer liegende Luftröhre und die
Speiseröhre. Gleichzeitig werden dabei die unmittelbar daneben liegenden Nervi
phrenici durchtrennt, die das Zwerchfell motorisch versorgen. Jeder
Medizinstudent hat gelernt und jeder Mediziner mit operativer oder
anaesthesiologischer Erfahrung hat gesehen, dass die Luftröhre, der Kehlkopf und
die Speiseröhre besonders schmerzempfindliche Organe sind, deren Verletzung noch
in tiefer Narkose erhebliche Schmerzreaktionen mit Atemstörungen, Pulsfrequenz-
und Blutdruckerhöhungen sowie EKG-Veränderungen verursacht und dass beim
Verletzen der Halsschlagader der bekannte Carotis-Sinus-Effekt die besondere
Sensibilität dieser Halsregion belegt. Während des langsamen Ausblutens
thrombosieren (verschließen durch Blutgerinnsel) und verstopfen vielfach die
durchtrennten Gefässenden und es muss nachgeschnitten werden. Wegen der
verletzten Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Lähmung der
Zwerchfell-Muskulatur und zu einem immobilen Zwerchfellhochstand, das heißt zu
einer bewegungsunfähigen Erschlaffung des Zwerchfelles, das durch den
Bauchinhalt beim Aufhängen kopfwärts gedrängt wird. Daraus resultiert eine
weitere erhebliche Beeinträchtigung der Atmung, die überwiegend auf der Bewegung
dieser Muskel-Sehnen-Platte beruht. Zu den unerträglichen Schnittschmerzen
bekommt das Tier somit noch Todesangst durch Atemnot. Infolge dieses atemnot-,
angst- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut und der aus
der durchtrennten Speiseröhre austretende Vormageninhalt in die Lungen aspiriert
(gesaugt), was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen führt. Und das alles -
im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Befürworter - bei vollem
Bewusstsein des Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben.
Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewusste Orientierung des
ausgebluteten Tieres, das nach dem Entfesseln mit der entsetzlichen Halswunde
aufsteht und orientiert dem Ausgang des Raumes zutaumelt. Der Oberveterinärrat
und Schlachthofdirektor Dr. Klein hat diese Beweisführung über das noch
vorhandene Bewusstsein des Tieres in Bildreihen festgehalten. Gleichwertige
Aussagen finden sich in dem Buch 'Tierschutz und Kultur' von M. Kyber mit
Vorwort des Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes Dr. A. Grasmüller. Die
Blutversorgung des tierischen Gehirnes erfolgt durch drei paarig angelegte
Gefäss-Stränge. Zwei Hals-Schlagadern, zwei Arterien innerhalb der
Halswirbelkörper und zwei weitere in der Nackenmuskulatur. Diese sechs
Hauptarterien anastomosieren (verbinden sich) im oberen Halsbereich, da weitere
Gefässverbindungen im vorderen Kopfbereich über die Arteria maxillaris zur
Schädelbasis vorhanden sind. Außerdem existieren Gefäss-Anastomosen
(Gefässverbindungen) über die massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinnern. Diese
Vernetzung der Gefäße haben auch bei Durchtrennung der Halsschlagadern eine noch
ausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge. Entsprechend dem bekannten
physiologischen Vorgang reduziert der Körper beim Ausbluten seine periphere
Durchblutung zugunsten von Hirn, Herz und Nieren bis auf Null. Da das Tier
außerdem an den Hinterläufen aufgehängt wird, versorgt der orthostatische
Flüssigkeitsdruck im Gefässsystem zusätzlich das Gehirn so lange mit Blut und
hält das Tier bei Bewusstsein, bis praktisch bei schlagendem Herzen der gesamte
Blutinhalt des Gefäss-Systems auf diese Weise ausgelaufen ist. Dieser Vorgang
dauert nach allgemeiner Erfahrung mehrere Minuten, wobei Angaben bis zu 14
Minuten existieren. Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die
unterschiedlichen Kriterien zurückzuführen, ob man die Reaktionen des Körpers
als Maßstab nimmt, den Cornealreflex, das Kreislaufsystem oder das Aufhören des
Blutens aus den Gefässenden oder des Herzschlages."
Ist das Schächten eine Schlachtmethode,
die von den Bauern akzeptiert wird? ![]()
W. R., ein engagierter Bauer und Tierschutzbeauftragter äußerte:
"Es ist für mich eine Frechheit, dass der Bundesrat sich auf solche Diskussionen
einer kleinen Minderheit überhaupt einlässt. In den Schlachthöfen des Landes
herrschen massive Vorschriften über Tierhaltung, Transporte und das Schlachten.
Der Bauernstand und auch die Tierärzte wehren sich mit allen Mitteln dagegen.
Wenn es sein müsste, würde ich selbst eine Initiative ergreifen. Vielleicht
sollte gerade an einem Welttiertag ein Umdenken stattfinden. Es kann doch nicht
sein, dass wir wegen einer religiösen Gruppe unsere strengen Gesetze ändern."
(Quelle: Zeitung Südostschweiz, im Artikel "Achtung und Respekt vor Tieren,
Gedanken über Nutz- und Haustiere am Welttiertag 2001" von Renate Ammann).
Ist rituelles Schlachten wirklich Angelegenheit
der Glaubens- und Kultusfreiheit? ![]()
Ich finde, Grundsatz einer jeden kultivierten Gesellschaft mit ethisch und
moralisch entwickelten Wertvorstellungen sollte es sein, rituelles Schlachten
abzulehnen, welches den Tieren unnötiges Leid aufbürdet. Wenn man ein Tier schon
tötet, dann sollte es wenigstens in humaner Weise geschehen! Selbst der
schweizerische Metzgermeisterverband vertritt diese Meinung und lehnt das
Schächten als Schlachtmethode ab. Lebewesen sind nicht nur einfach Sachen. Sie
sind mit Respekt zu behandeln, zumal der Respekt vor dem Leben wahrscheinlich
die älteste aller Tugenden ist. Tatsache ist, dass jeder Mensch selbst die
Verantwortung über sein Tun und Handeln trägt. Kein Gott, keine
Religionsgesetzgebung und keine Orthodoxie kann ihm das Denken und Entscheiden
abnehmen.
Schächten alle Juden? ![]()
Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug wird nicht nur von
Juden sondern auch von Moslems praktiziert. Es ist eine rein rituelle Handlung
und gründet auf Deutungen aus dem alten Testament (1. Mose 9. 4) und dem Koran
(5. Sure), die den Konsum von Blut, welches der Sitz der Seele sei, untersagen.
Daraus ist eine strikte und detaillierte Vorschrift im Talmud, einer
nachbiblischen Sammlung von Religionsgesetzen abgeleitet, an der die orthodoxen
und konservativen Juden, nicht aber die aufgeschlosseneren Reformjuden,
verbissen festhalten: das Schächten. Auch bei den Moslems gibt es orthodoxere
und weniger orthodoxe Gläubige. Letztere lassen eine Elektrobetäubung des Tieres
vor dem Blutentzug zu. Das Schächten ist also Bestandteil einer Orthodoxie. Was
aber ist Orthodoxie? - Ich erlaube mir, den Begriff zu erläutern. Orthodoxie
bedeutet Rechtgläubigkeit bzw. das Festhalten an alten Lehrmeinungen.
Dass Schächten ein jüdischer Brauch ist, bedeutet also keineswegs, dass alle
Juden es befürworten. Im Gegenteil, viele Gläubige, die den Mut hatten, ihren
Glauben zu hinterfragen, fanden heraus, dass der Sinn des Glaubens nicht darin
bestehen kann, blind Religionsgesetze und alte Lehrmeinungen zu befolgen. Dies
unterstreicht u. a. der folgende Auszug aus einem Vortrag des deutschen Juden
Samuel Dombrowski, Träger des Ehrenkreuzes der Akademie für Tierschutz des
Deutschen Tierschutzbundes (Quelle: VgT-Nachrichten, Januar 2001):
"Der Schnitt durch die Hals-Weichteile ist äußerst schmerzhaft. Es werden dabei
nur zwei der insgesamt sechs Halsarterien durchtrennt, die das Gehirn versorgen.
Das hat seine fast unverminderte Durchblutung zur Folge... Aus der durchtrennten
Speiseröhre wird der Mageninhalt aspiriert (angesaugt) und Hustenreiz ausgelöst,
was die Schmerzen durch Atemnot und Erstickungsangst verstärkt. Diese panische
Angst ist an den Augen des Tieres gut erkennbar für jeden, der dem Schächtablauf
einmal beigewohnt hat... Kein Gott, welcher Religion auch immer, kann so grausam
sein, zu fordern, dass seine Geschöpfe 'ihm zu Ehren' auf diese Weise gequält
werden! Es sind von Menschen erdachte Ritual-Morde an der wehrlosen Kreatur, die
als Irrwege bezeichnet werden müssen und niemals gottgefällig sein können...
Wenn ich richtig verstehe, wird mit dem Holocaust der Juden nunmehr der
Holocaust der Tiere gerechtfertigt... Es wäre die Pflicht eines jeden von
ethischen Grundsätzen geleiteten und von Mitgefühl und Tierliebe geprägten
Menschen, seine Stimme gegen dieses himmelschreiende Unrecht an der Kreatur zu
erheben."
Wie ist die jüdische Abwehrhaltung gegenüber
dem Schächtverbot zu erklären? ![]()
Es gibt wahrscheinlich kein anderes Volk in der Geschichte der Menschheit, das
von seinen Mitvölkern Jahrtausende lang derart verstoßen, misshandelt und
verfolgt wurde wie das jüdische Volk. Dieser Antisemitismus (Judenhass) fand im
nationalsozialistischen Völkermord seinen Höhepunkt. An den jüdischen
Mitmenschen im Dritten Reich wurden Verbrechen begangen, die niemand
rechtfertigen kann. Deshalb ist es verständlich, dass viele Juden bis heute eine
verstärkte Abwehrhaltung gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung bewahrt haben
und im Schächtverbot eine Ausgrenzungsmassnahme vermuten. Eine solche Vermutung
ist aber sicherlich keine Berechtigung zur Verurteilung von nichtjüdischen
Tierschützern als Rassisten, geschweige denn zu ungerechtfertigter Tierquälerei.
So ist eine Ausnutzung der gesetzlich garantierten Glaubens- und Kultusfreiheit
und des Antirassismusgesetzes in dieser Weise als Missbrauch des Gesetzes und
ferner als empfindliche Verletzung der Meinungs- und Informationsfreiheit zu
betrachten. Gerade das Antirassismusgesetz sollte ja auf gegenseitiger Toleranz
basieren, auch auf der Toleranz gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung und
deren Wertvorstellungen. Jeder Träger einer Kultur bzw. Religion sollte sich
darüber im klaren sein, dass er bei der Auswanderung in einen anderen
Kulturkreis die Sitten und Gesetze desselben respektieren sollte, wenn er wert
darauf legt, selbst respektiert zu werden. Jede Änderung der Gesetzgebung eines
Landes, die mit den Wertvorstellungen des Volkes nicht vereinbar sind, ist als
Missachtung dieses gegenseitigen Respektes zu betrachten. Spätestens, wenn ein
von orthodoxen Gläubigen praktizierter Brauch wie das Schächten innerhalb einer
anders gearteten Kultur- und Religionsgemeinschaft kompromisslos und gegen den
Willen von Andersgläubigen durchgesetzt wird, spricht man von Fanatismus!
Mögliche Gründe für die Aufhebung
des Schächtverbotes: ![]()
Aber offensichtlich legt der Bundesrat großen Wert auf die Legalisierung dieses
Fanatismus, sei es wegen der Nazigoldgeschichte, die den Ruf der Schweiz vor
einigen Jahren bedrohte, oder sei es, um als Nicht-EU-Mitglied (die meisten
EU-Staaten erlauben das Schächten) dem Ausland Aufgeschlossenheit und
Antirassismus vorzugaukeln, man weiß es nicht genau. Auch Erich Feineis,
Zentralvorstandsmitglied des Schweizertierschutzes, kann nicht recht glauben,
dass der Bundesrat das Schächtverbot aus Gründen der Toleranz aufhebt
(Quelle:
http://members.tripod.de/Tierinformation/tschaechten.html ):
"Als Stimmbürger finde ich es ausgesprochen stoßend, dass eine Bestimmung, die
durch das Schweizer Volk in die Verfassung geschrieben wurde, durch den
Bundesrat und seine Chefbeamte so einfach über den Haufen geworfen werden soll.
Die im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Tierschutzgesetz durch das
Bundesveterinäramt vorgetragene Behauptung, eine Abschaffung des Schächtverbotes
sei angezeigt, da diese die Glaubens- und Gewissensfreiheit unverhältnismäßig
einschränke, ist rechtlich nicht haltbar... Persönlich hege ich den Verdacht, es
gehe den Verantwortlichen in Bern, die mit der geplanten Abschaffung der
generellen Betäubungspflicht vorgeprellt sind, weniger um die Glaubens- und
Gewissensfreiheit der betroffenen Mitbürger als vielmehr darum, die
wirtschaftlichen Interessen der schweizerischen Fleisch- und Schlachtindustrie
zu berücksichtigen, deren Absatzmöglichkeiten im Inland mit diesem Bubenstreich
verbessert werden sollen... Es ist somit meines Erachtens kein vernünftiger
Grund ersichtlich, weshalb die Betäubungspflicht bei Schlachtieren fallen soll.
Konsumenten, die geschächtetes Fleisch bevorzugen, werden nicht anders gestellt,
als Konsumenten anderer Produkte, deren Herstellung aufgrund des Schweizer
Tierschutzgesetzes untersagt ist. Zu denken ist dabei insbesondere an die
Freunde von Stopfleber, Schildkrötensuppe oder Eiern von Batteriehühnern. Da
diese Produkte in der Schweiz nicht hergestellt werden dürfen, müssen auch ihre
Liebhaber notgedrungen auf Importware ausweichen."
Was beinhaltet die Volksinitiative des
Schweizer Tierschutzes gegen das Schächten? ![]()
Der Schweizer Tierschutz (STS) akzeptiert die Aufhebung des Schächtverbotes und
den Entwurf der vom Bundesrat spärlich revidierten Tierschutzgesetzgebung nicht
und reagiert mit einer Volksinitiative "für einen zeitgemäßen Tierschutz". Neben
dem Schächtverbot verlange die Initiative laut STS-Geschäftsführer Hans-Ulrich
Huber ein Verbot von tierschutzwidrigen Haltungen und Extremzuchten.
Tierversuche und Tiertransporte seien auf das Nötigste zu beschränken. So werde
zum Beispiel ein Transitverbot von Schlachttieren durch die Schweiz gefordert.
Tiere sollen künftig auch einen Rechtsschutz erhalten, für den kantonale
Fachstellen für Tierschutz und Tierschutzanwälte, die als rechtliche Vertreter
des misshandelten Tieres im Strafverfahren auftreten können, einzuführen seien.
Diese Initiative ist eine Chance, um die eigenmächtige Aufhebung des
Schächtverbotes des Bundesrates wieder rückgängig zu machen. Über ein Gesetz,
das einst durch das Schweizer Volk in die Verfassung geschrieben wurde, soll
auch heute das Schweizer Volk entscheiden. Ich empfehle jedem, ganz gleich
welchen Glauben er hat, diese Chance zu ergreifen.
13. März 2002: Schächtverbot bleibt
erhalten! ![]()
Nach einer Diskussion zwischen Bundesrat Pascal Couchepin und Vertretern des
Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) verzichtete man auf die
Aufhebung des Schächtverbotes. Dies geschah vor allem im Interesse des
konfessionellen Friedens, da die überwältigende Mehrheit der Kantone das
Schächten von Tieren ablehnt. Im Gegenzug versprach Couchepin den Vertretern des
SIG, dass der Import von Schächtfleisch ausdrücklich gesetzlich verankert werden
soll
(Quelle:
http://www.admin.ch/cp/d/3c8f68d1_1@fwsrvg.bfi.admin.ch.html ).
Weitere Informationen über die Volksinitiative sind im Internet zu lesen unter:
www.schweizer-tierschutz-sts.ch
Fragen an den Autor gehen an
Bruno Landolt, Februar 2002 ( Homepage:
flower.tierisch.ch
)
Anmerkung:
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aufgrund eines Urteils des Landgerichtes
Hamburg vom 12.05.98 (Mitverantwortung für den Inhalt von gelinkten Seiten) wir
auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
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