Gedanken und Informationen zur Aufhebung des Schächtverbotes

Was ist Schächten?

Zur Aufhebung des Schächtverbotes
Wie kam es zum eigenmächtigen Beschluss des Bundesrates?
Wie argumentieren Befürworter des Schächtens?
Wie beurteilen Fachleute die "Schmerzfrage" beim Schächten?
Ist das Schächten eine Schlachtmethode, die von den Bauern akzeptiert wird?
Ist rituelles Schlachten wirklich Angelegenheit der Glaubens- und Kultusfreiheit?
Schächten alle Juden?
Wie ist die jüdische Abwehrhaltung gegenüber dem Schächtverbot zu erklären?
Mögliche Gründe für die Aufhebung des Schächtverbotes
Was beinhaltet die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes gegen das Schächten?
Aktualisierung: 13. März 2002: Schächtverbot bleibt erhalten!


Bildquelle: Film "Jüdisches Schächten in England" unter:
www.vgt.ch/media/Standbilder-schaechten/standbilder-schaechten.htm


"schächten, nach jüdischem Brauch schlachten: Dem lebenden Tier wird der Hals durchschnitten, das Fleisch blutet völlig aus."

So lautet die knappe Definition im neuen Brockhaus.

Der Halsschnitt erfolgt beim Schächten durch Luft- und Speiseröhre ohne vorherige Betäubung des Tieres. Die Bewusstlosigkeit tritt laut Erich Feineis, Zentralvorstandsmitglied des Schweizer Tierschutzes (STS), bei Schafen nach durchschnittlich 15 Sekunden und bei Rindern nach 20 - 45 Sekunden ein. Die Zeitspanne zwischen Tötung und Tod des Tieres wird also unnötig verlängert.


Zur Aufhebung des Schächtverbotes:

Bisher war das Schächten in der Schweiz nach Tierschutzgesetzgebung ein strafbares Verbrechen. Schon im 3. Absatz des 2. Artikels der Tierschutzgesetzgebung steht geschrieben, dass einem Tier keine ungerechtfertigten Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen. Ferner wird (wurde) das Schlachten eines Säugetieres ohne Betäubung vor dem Blutentzug in Art. 27 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Art. 20 und Art. 21 ausdrücklich als Form der Tierquälerei genannt und unter Strafe gestellt. Inzwischen wurde das Schächtverbot vom Bundesrat und vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ohne Volksabstimmung aufgehoben. Das Verbot sei unvereinbar mit der Glaubens- und Kultusfreiheit von Artikel 15 der Bundesverfassung (SR 101). Zudem handle es sich um eine Ausgrenzungsmassnahme gegenüber einer Minderheit.


Wie kam es zum eigenmächtigen Beschluss des Bundesrates?

Um das Interesse des Bundesrates an einer Aufhebung des Schächtverbotes zu durchleuchten, möchte ich auf einen Briefwechsel aus dem Jahre 1995 zwischen dem Präsidenten des schweizerischen Vereins gegen Tierfabriken (VgT) und der jüdischen Bundesrätin Ruth Dreifuß eingehen. Der Tierschützer Erwin Kessler bat Frau Dreifuß, da sie Jüdin ist, in Form eines Schreibens, sich vom Schächten zu distanzieren. Darauf antwortete die Bundesrätin am 10. Oktober 1995 (das Schreiben ist nur auszugsweise wiedergegeben; Quelle: VgT-Nachrichten, Januar 2001):

"Sehr geehrter Herr Kessler... Rassismus richtet sich gegen Menschen. Bei Tieren von Rassismus zu reden, hieße Mensch und Tier gleichzusetzen, was ich klar ablehne... Selbstverständlich unannehmbar ist Tierquälerei bei Tierversuchen. Das Tierschutzgesetz, welches bei Forschungsbewilligungen als Grundlage dient, muss eingehalten werden. Sie fordern aber eher ein Verbot für Tierversuche... Zu Ihrer Kritik am Schächten: Für mich ist dies eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, maßt sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind. Das möchte ich nicht."

Aus diesem Schreiben geht also deutlich hervor, dass die Bundesrätin Ruth Dreifuß
rituelles Schlachten von Säugetieren toleriert und es als Bestandteil der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit betrachtet.

Erwin Kessler beharrte jedoch darauf, Schächten sei ungerechtfertigte Tierquälerei, und stützte sich auf der in der Schweiz gesetzlich gewährleisteten Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 der schweiz. Bundesverfassung). Am 6. 3. 1997 wurde er wegen Rassismus angeklagt und anschließend zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt. Als rassistisch bezeichnet der Kläger und Bezirksanwalt H. P. Hirt insbesondere Kesslers Behauptung, das Antirassismusgesetz sei ein Maulkorbgesetz und den allegorischen (sinnbildlichen) Vergleich zwischen jüdischem Schächten und nationalsozialistischem Völkermord. Ich erlaube mir, diesen Vorwürfen einen Kommentar von Erwin Kessler aus den VgT-Nachrichten vom Januar 2001 entgegenzusetzen:

"Meine Verurteilung läuft darauf hinaus, dass man mich dafür verantwortlich macht, dass sich die Schächt-Juden wegen ihrer bestialischen Schächttradition unbeliebt machen. Der Antirassismus-Artikel wird willkürlich so ausgelegt, dass jede Kritik verboten wird, welche dem Ansehen der Juden schaden könnte. Nicht unmenschliches Verhalten von Juden und Moslems wird bestraft, sondern die berechtigte Kritik an dieser scheinheiligen, blasphemischen Unmoral!"


Wie argumentieren Befürworter des Schächtens?

Die Aufhebung des Schächtverbotes soll in wesentlichem Masse auch unter dem Druck orthodoxer und konservativer jüdischer Kreise zustande gekommen sein. Nach Alfred Donath, dem Präsidenten des schweizerischen israelitischen Gemeindebunds und Juden, sei die Aufhebung des Schächtverbots gerade auch unter dem Aspekt des Tierschutzes gerechtfertigt. Obwohl auf Grund klinischer Erfahrung kein Zweifel bestehen kann, dass das Tier durch das Schächten unnötigerweise erheblichen Schmerz erleidet, beharrt Alfred Donath darauf, dass der Schmerz des Tieres bei jeder Schlachtmethode praktisch derselbe sei und das Schächten dem Tier sogar unnötige Qual erspare. Die durch die Verfassung garantierte Religionsfreiheit werde durch das Schächtverbot verletzt, was der Bundesrat durch dessen Aufhebung korrigieren wolle. Über seine Haltung gegenüber Gegnern des Schächtens verleiht folgende Aussage Donaths ein Bild
(Quelle: www.nzz.ch/2001/12/12/il/page-article7UH77.html ):

"In der Schweiz wurde das Schächtverbot eindeutig aus antisemitischen (judenfeindlichen) Gründen eingeführt. In dieser Hinsicht hat sich bis heute die Lage nicht wesentlich geändert. Sicherlich gibt es unter den Gegnern der Lockerung viele redliche Menschen, die jedoch schlecht informiert, von einer irreführenden Propaganda beeinflusst, manipuliert und ferngesteuert sind. Es werden Anliegen verbunden, die eigentlich nichts oder nur wenig miteinander zu tun haben, was unnötigerweise Aufruhr und leidenschaftliche Debatten verursacht. Der Schweizer Tierschutz verlagert die Debatte absichtlich auf eine irrationale und emotionale Ebene. Er schießt mit schwerer Artillerie, um seine Partisanen gegen eine religiöse Vorschrift zu mobilisieren, deren Ziel es gerade ist, dem Tier unnötige Qual zu ersparen."

Laut Alfred Donath sind Leute, die das Schächten kritisieren, also entweder Rassisten oder Dummköpfe. Nun, ist der Streit um das Schächtverbot wirklich so einfach zu erklären? - Nein, sicherlich nicht. Selbst das Bundesamt für Veterinärwesen, das die Aufhebung des Schächtverbotes vorgeschlagen hat, konnte nicht bestätigen, dass das Schächten nicht tierquälerisch sei, nachdem es am 24. Juli 2001 eine Delegation in die Schlachtanlage Besançon geschickt hatte, wo die Tiere für den schweizerischen Markt geschächtet werden. Zahlreiche Tiere, an denen der Schächtschnitt korrekt ausgeführt worden sei, sollen nach dem Schnitt heftige Abwehrreaktionen gezeigt haben; der Augenreflex (Cornealreflex), der als anerkanntes Maß für den Verlust des Bewusstseins gelte, sei teilweise bis 30 Sekunden nach dem Schnitt noch deutlich festzustellen gewesen.


Wie beurteilen Fachleute die "Schmerzfrage" beim Schächten?

Der deutsche Chirurg Dr. med. Hartinger beschreibt die Anatomie des Schächtens folgendermaßen (Quelle: VgT-Nachrichten, Januar 2001):

"Beim Schächtschnitt werden zunächst die Haut und die oberflächliche Halsmuskulatur durchschnitten. Dann die tiefer liegende Luftröhre und die Speiseröhre. Gleichzeitig werden dabei die unmittelbar daneben liegenden Nervi phrenici durchtrennt, die das Zwerchfell motorisch versorgen. Jeder Medizinstudent hat gelernt und jeder Mediziner mit operativer oder anaesthesiologischer Erfahrung hat gesehen, dass die Luftröhre, der Kehlkopf und die Speiseröhre besonders schmerzempfindliche Organe sind, deren Verletzung noch in tiefer Narkose erhebliche Schmerzreaktionen mit Atemstörungen, Pulsfrequenz- und Blutdruckerhöhungen sowie EKG-Veränderungen verursacht und dass beim Verletzen der Halsschlagader der bekannte Carotis-Sinus-Effekt die besondere Sensibilität dieser Halsregion belegt. Während des langsamen Ausblutens thrombosieren (verschließen durch Blutgerinnsel) und verstopfen vielfach die durchtrennten Gefässenden und es muss nachgeschnitten werden. Wegen der verletzten Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Lähmung der Zwerchfell-Muskulatur und zu einem immobilen Zwerchfellhochstand, das heißt zu einer bewegungsunfähigen Erschlaffung des Zwerchfelles, das durch den Bauchinhalt beim Aufhängen kopfwärts gedrängt wird. Daraus resultiert eine weitere erhebliche Beeinträchtigung der Atmung, die überwiegend auf der Bewegung dieser Muskel-Sehnen-Platte beruht. Zu den unerträglichen Schnittschmerzen bekommt das Tier somit noch Todesangst durch Atemnot. Infolge dieses atemnot-, angst- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut und der aus der durchtrennten Speiseröhre austretende Vormageninhalt in die Lungen aspiriert (gesaugt), was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen führt. Und das alles - im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Befürworter - bei vollem Bewusstsein des Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben. Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewusste Orientierung des ausgebluteten Tieres, das nach dem Entfesseln mit der entsetzlichen Halswunde aufsteht und orientiert dem Ausgang des Raumes zutaumelt. Der Oberveterinärrat und Schlachthofdirektor Dr. Klein hat diese Beweisführung über das noch vorhandene Bewusstsein des Tieres in Bildreihen festgehalten. Gleichwertige Aussagen finden sich in dem Buch 'Tierschutz und Kultur' von M. Kyber mit Vorwort des Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes Dr. A. Grasmüller. Die Blutversorgung des tierischen Gehirnes erfolgt durch drei paarig angelegte Gefäss-Stränge. Zwei Hals-Schlagadern, zwei Arterien innerhalb der Halswirbelkörper und zwei weitere in der Nackenmuskulatur. Diese sechs Hauptarterien anastomosieren (verbinden sich) im oberen Halsbereich, da weitere Gefässverbindungen im vorderen Kopfbereich über die Arteria maxillaris zur Schädelbasis vorhanden sind. Außerdem existieren Gefäss-Anastomosen (Gefässverbindungen) über die massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinnern. Diese Vernetzung der Gefäße haben auch bei Durchtrennung der Halsschlagadern eine noch ausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge. Entsprechend dem bekannten physiologischen Vorgang reduziert der Körper beim Ausbluten seine periphere Durchblutung zugunsten von Hirn, Herz und Nieren bis auf Null. Da das Tier außerdem an den Hinterläufen aufgehängt wird, versorgt der orthostatische Flüssigkeitsdruck im Gefässsystem zusätzlich das Gehirn so lange mit Blut und hält das Tier bei Bewusstsein, bis praktisch bei schlagendem Herzen der gesamte Blutinhalt des Gefäss-Systems auf diese Weise ausgelaufen ist. Dieser Vorgang dauert nach allgemeiner Erfahrung mehrere Minuten, wobei Angaben bis zu 14 Minuten existieren. Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die unterschiedlichen Kriterien zurückzuführen, ob man die Reaktionen des Körpers als Maßstab nimmt, den Cornealreflex, das Kreislaufsystem oder das Aufhören des Blutens aus den Gefässenden oder des Herzschlages."


Ist das Schächten eine Schlachtmethode, die von den Bauern akzeptiert wird?

W. R., ein engagierter Bauer und Tierschutzbeauftragter äußerte:

"Es ist für mich eine Frechheit, dass der Bundesrat sich auf solche Diskussionen einer kleinen Minderheit überhaupt einlässt. In den Schlachthöfen des Landes herrschen massive Vorschriften über Tierhaltung, Transporte und das Schlachten. Der Bauernstand und auch die Tierärzte wehren sich mit allen Mitteln dagegen. Wenn es sein müsste, würde ich selbst eine Initiative ergreifen. Vielleicht sollte gerade an einem Welttiertag ein Umdenken stattfinden. Es kann doch nicht sein, dass wir wegen einer religiösen Gruppe unsere strengen Gesetze ändern." (Quelle: Zeitung Südostschweiz, im Artikel "Achtung und Respekt vor Tieren, Gedanken über Nutz- und Haustiere am Welttiertag 2001" von Renate Ammann).


Ist rituelles Schlachten wirklich Angelegenheit der Glaubens- und Kultusfreiheit?

Ich finde, Grundsatz einer jeden kultivierten Gesellschaft mit ethisch und moralisch entwickelten Wertvorstellungen sollte es sein, rituelles Schlachten abzulehnen, welches den Tieren unnötiges Leid aufbürdet. Wenn man ein Tier schon tötet, dann sollte es wenigstens in humaner Weise geschehen! Selbst der schweizerische Metzgermeisterverband vertritt diese Meinung und lehnt das Schächten als Schlachtmethode ab. Lebewesen sind nicht nur einfach Sachen. Sie sind mit Respekt zu behandeln, zumal der Respekt vor dem Leben wahrscheinlich die älteste aller Tugenden ist. Tatsache ist, dass jeder Mensch selbst die Verantwortung über sein Tun und Handeln trägt. Kein Gott, keine Religionsgesetzgebung und keine Orthodoxie kann ihm das Denken und Entscheiden abnehmen.


Schächten alle Juden?

Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug wird nicht nur von Juden sondern auch von Moslems praktiziert. Es ist eine rein rituelle Handlung und gründet auf Deutungen aus dem alten Testament (1. Mose 9. 4) und dem Koran (5. Sure), die den Konsum von Blut, welches der Sitz der Seele sei, untersagen. Daraus ist eine strikte und detaillierte Vorschrift im Talmud, einer nachbiblischen Sammlung von Religionsgesetzen abgeleitet, an der die orthodoxen und konservativen Juden, nicht aber die aufgeschlosseneren Reformjuden, verbissen festhalten: das Schächten. Auch bei den Moslems gibt es orthodoxere und weniger orthodoxe Gläubige. Letztere lassen eine Elektrobetäubung des Tieres vor dem Blutentzug zu. Das Schächten ist also Bestandteil einer Orthodoxie. Was aber ist Orthodoxie? - Ich erlaube mir, den Begriff zu erläutern. Orthodoxie bedeutet Rechtgläubigkeit bzw. das Festhalten an alten Lehrmeinungen.

Dass Schächten ein jüdischer Brauch ist, bedeutet also keineswegs, dass alle Juden es befürworten. Im Gegenteil, viele Gläubige, die den Mut hatten, ihren Glauben zu hinterfragen, fanden heraus, dass der Sinn des Glaubens nicht darin bestehen kann, blind Religionsgesetze und alte Lehrmeinungen zu befolgen. Dies unterstreicht u. a. der folgende Auszug aus einem Vortrag des deutschen Juden Samuel Dombrowski, Träger des Ehrenkreuzes der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes (Quelle: VgT-Nachrichten, Januar 2001):

"Der Schnitt durch die Hals-Weichteile ist äußerst schmerzhaft. Es werden dabei nur zwei der insgesamt sechs Halsarterien durchtrennt, die das Gehirn versorgen. Das hat seine fast unverminderte Durchblutung zur Folge... Aus der durchtrennten Speiseröhre wird der Mageninhalt aspiriert (angesaugt) und Hustenreiz ausgelöst, was die Schmerzen durch Atemnot und Erstickungsangst verstärkt. Diese panische Angst ist an den Augen des Tieres gut erkennbar für jeden, der dem Schächtablauf einmal beigewohnt hat... Kein Gott, welcher Religion auch immer, kann so grausam sein, zu fordern, dass seine Geschöpfe 'ihm zu Ehren' auf diese Weise gequält werden! Es sind von Menschen erdachte Ritual-Morde an der wehrlosen Kreatur, die als Irrwege bezeichnet werden müssen und niemals gottgefällig sein können... Wenn ich richtig verstehe, wird mit dem Holocaust der Juden nunmehr der Holocaust der Tiere gerechtfertigt... Es wäre die Pflicht eines jeden von ethischen Grundsätzen geleiteten und von Mitgefühl und Tierliebe geprägten Menschen, seine Stimme gegen dieses himmelschreiende Unrecht an der Kreatur zu erheben."


Wie ist die jüdische Abwehrhaltung gegenüber dem Schächtverbot zu erklären?

Es gibt wahrscheinlich kein anderes Volk in der Geschichte der Menschheit, das von seinen Mitvölkern Jahrtausende lang derart verstoßen, misshandelt und verfolgt wurde wie das jüdische Volk. Dieser Antisemitismus (Judenhass) fand im nationalsozialistischen Völkermord seinen Höhepunkt. An den jüdischen Mitmenschen im Dritten Reich wurden Verbrechen begangen, die niemand rechtfertigen kann. Deshalb ist es verständlich, dass viele Juden bis heute eine verstärkte Abwehrhaltung gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung bewahrt haben und im Schächtverbot eine Ausgrenzungsmassnahme vermuten. Eine solche Vermutung ist aber sicherlich keine Berechtigung zur Verurteilung von nichtjüdischen Tierschützern als Rassisten, geschweige denn zu ungerechtfertigter Tierquälerei. So ist eine Ausnutzung der gesetzlich garantierten Glaubens- und Kultusfreiheit und des Antirassismusgesetzes in dieser Weise als Missbrauch des Gesetzes und ferner als empfindliche Verletzung der Meinungs- und Informationsfreiheit zu betrachten. Gerade das Antirassismusgesetz sollte ja auf gegenseitiger Toleranz basieren, auch auf der Toleranz gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung und deren Wertvorstellungen. Jeder Träger einer Kultur bzw. Religion sollte sich darüber im klaren sein, dass er bei der Auswanderung in einen anderen Kulturkreis die Sitten und Gesetze desselben respektieren sollte, wenn er wert darauf legt, selbst respektiert zu werden. Jede Änderung der Gesetzgebung eines Landes, die mit den Wertvorstellungen des Volkes nicht vereinbar sind, ist als Missachtung dieses gegenseitigen Respektes zu betrachten. Spätestens, wenn ein von orthodoxen Gläubigen praktizierter Brauch wie das Schächten innerhalb einer anders gearteten Kultur- und Religionsgemeinschaft kompromisslos und gegen den Willen von Andersgläubigen durchgesetzt wird, spricht man von Fanatismus!


Mögliche Gründe für die Aufhebung des Schächtverbotes:

Aber offensichtlich legt der Bundesrat großen Wert auf die Legalisierung dieses Fanatismus, sei es wegen der Nazigoldgeschichte, die den Ruf der Schweiz vor einigen Jahren bedrohte, oder sei es, um als Nicht-EU-Mitglied (die meisten EU-Staaten erlauben das Schächten) dem Ausland Aufgeschlossenheit und Antirassismus vorzugaukeln, man weiß es nicht genau. Auch Erich Feineis, Zentralvorstandsmitglied des Schweizertierschutzes, kann nicht recht glauben, dass der Bundesrat das Schächtverbot aus Gründen der Toleranz aufhebt
(Quelle: http://members.tripod.de/Tierinformation/tschaechten.html ):

"Als Stimmbürger finde ich es ausgesprochen stoßend, dass eine Bestimmung, die durch das Schweizer Volk in die Verfassung geschrieben wurde, durch den Bundesrat und seine Chefbeamte so einfach über den Haufen geworfen werden soll. Die im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Tierschutzgesetz durch das Bundesveterinäramt vorgetragene Behauptung, eine Abschaffung des Schächtverbotes sei angezeigt, da diese die Glaubens- und Gewissensfreiheit unverhältnismäßig einschränke, ist rechtlich nicht haltbar... Persönlich hege ich den Verdacht, es gehe den Verantwortlichen in Bern, die mit der geplanten Abschaffung der generellen Betäubungspflicht vorgeprellt sind, weniger um die Glaubens- und Gewissensfreiheit der betroffenen Mitbürger als vielmehr darum, die wirtschaftlichen Interessen der schweizerischen Fleisch- und Schlachtindustrie zu berücksichtigen, deren Absatzmöglichkeiten im Inland mit diesem Bubenstreich verbessert werden sollen... Es ist somit meines Erachtens kein vernünftiger Grund ersichtlich, weshalb die Betäubungspflicht bei Schlachtieren fallen soll. Konsumenten, die geschächtetes Fleisch bevorzugen, werden nicht anders gestellt, als Konsumenten anderer Produkte, deren Herstellung aufgrund des Schweizer Tierschutzgesetzes untersagt ist. Zu denken ist dabei insbesondere an die Freunde von Stopfleber, Schildkrötensuppe oder Eiern von Batteriehühnern. Da diese Produkte in der Schweiz nicht hergestellt werden dürfen, müssen auch ihre Liebhaber notgedrungen auf Importware ausweichen."


Was beinhaltet die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes gegen das Schächten?

Der Schweizer Tierschutz (STS) akzeptiert die Aufhebung des Schächtverbotes und den Entwurf der vom Bundesrat spärlich revidierten Tierschutzgesetzgebung nicht und reagiert mit einer Volksinitiative "für einen zeitgemäßen Tierschutz". Neben dem Schächtverbot verlange die Initiative laut STS-Geschäftsführer Hans-Ulrich Huber ein Verbot von tierschutzwidrigen Haltungen und Extremzuchten. Tierversuche und Tiertransporte seien auf das Nötigste zu beschränken. So werde zum Beispiel ein Transitverbot von Schlachttieren durch die Schweiz gefordert. Tiere sollen künftig auch einen Rechtsschutz erhalten, für den kantonale Fachstellen für Tierschutz und Tierschutzanwälte, die als rechtliche Vertreter des misshandelten Tieres im Strafverfahren auftreten können, einzuführen seien.

Diese Initiative ist eine Chance, um die eigenmächtige Aufhebung des Schächtverbotes des Bundesrates wieder rückgängig zu machen. Über ein Gesetz, das einst durch das Schweizer Volk in die Verfassung geschrieben wurde, soll auch heute das Schweizer Volk entscheiden. Ich empfehle jedem, ganz gleich welchen Glauben er hat, diese Chance zu ergreifen.


13. März 2002: Schächtverbot bleibt erhalten!

Nach einer Diskussion zwischen Bundesrat Pascal Couchepin und Vertretern des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) verzichtete man auf die Aufhebung des Schächtverbotes. Dies geschah vor allem im Interesse des konfessionellen Friedens, da die überwältigende Mehrheit der Kantone das Schächten von Tieren ablehnt. Im Gegenzug versprach Couchepin den Vertretern des SIG, dass der Import von Schächtfleisch ausdrücklich gesetzlich verankert werden soll
(Quelle: http://www.admin.ch/cp/d/3c8f68d1_1@fwsrvg.bfi.admin.ch.html ).


Weitere Informationen über die Volksinitiative sind im Internet zu lesen unter:

www.schweizer-tierschutz-sts.ch


Fragen an den Autor gehen an



Bruno Landolt, Februar 2002 ( Homepage: flower.tierisch.ch )


Anmerkung:
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